3. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 441): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 13. November 2018 (PEN 17 597) sei aufzuheben und der Beschuldigte sei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 10. August 2015 in G.________, Verzweigung I.________-Weg, vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Gerichtskosten für das erstinstanzliche wie auch das oberinstanzliche Verfahren seien vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen.