Der entsprechende Berichtsrapport der Kantonspolizei datiert vom 20. November 2020 (pag. 571 ff.) Mit Verfügung vom 20. November 2020 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis des entsprechenden Berichts der Kantonspolizei, Unfalltechnischer Dienst (UTD), vom 20. November 2020 und setzte den Parteien Frist zur Stellung allfälliger Ergänzungsfragen bis am 23. November 2020, 12.00 Uhr (pag. 567 f.). Es wurden keine Ergänzungsfragen gestellt (vgl. pag. 574). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 24. November 2020 statt (pag. 578 ff.).