3 ein (pag. 505 ff.). Rechtsanwalt B.________ als Verteidiger des Beschuldigten reichte seine Kostennote am 29. Januar 2020 ein (pag. 510 ff.). Am 23. März 2020 verfügte die Verfahrensleitung, dass die Verfügung vom 9. Mai 2019 betreffend Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Wiedererwägung gezogen und die Durchführung des mündlichen Verfahrens angeordnet werde.