tem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 6. Mai 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 5. Juni 2020) Die Präsidentin: Oberrichterin Bratschi Der Gerichtsschreiber: Neuenschwander