Entsprechend seinem Gesuch vom 4. Mai 2020 wurde Advokat B.________ dem Beschuldigten per 4. Mai 2020 als amtlicher Verteidiger beigeordnet. Ab diesem Zeitpunkt sind seiner Zeitaufstellung Aufwände im Umfang von 45 Minuten zu entnehmen. Unter Aufrechnung der Verhandlungsdauer von 2 Stunden und der beantragten Nachbearbeitungszeit von 30 Minuten ergibt dies (für die Zeit ab dem 4. Mai 2020) einen Aufwand von 3.25 Stunden, welcher Advokat B.________ mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 zu entschädigen ist.