Advokat B.________ macht mit Honorarnote vom 5. Mai 2020 einen Aufwand von 7,67 Stunden à CHF 200.00 sowie 0.33 Stunden à CHF 100.00 geltend, was zuzüglich der geltend gemachten Auslagen von CHF 48.20 und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum beantragten amtlichen Honorar von CHF 1‘739.20 führt. Noch nicht in diesem Aufwand berücksichtigt sind neben der Wegzeit auch die Zeit für die Teilnahme an der Neubeurteilungsverhandlung und der zeitliche Aufwand für den Fallabschluss.