Der Kanton Bern entschädigt Advokat B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Neubeurteilungsverfahren Verfahren mit CHF 909.40. A.________ hat dem Kanton Bern 2/3 der für das Neubeurteilungsverfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 606.25, zurückzuzahlen sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 40 Kurzbegründung