Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im ersten oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 2‘696.00. Eine Rück- oder Nachzahlungspflicht des Beschuldigten entfällt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Advokat B.________, für das Neubeurteilungsverfahren in der Zeit vom 4.5.- 6.5.2020 wird wie folgt bestimmt: