39 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 6‘755.35. A.________ hat dem Kanton Bern ¾ der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 5‘066.50, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. C.________ ¾ der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1‘093.50, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).