38 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten. Die Untersuchungshaft von 3 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden restanzlichen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21‘748.00. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens von CHF 3‘000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘500.00. IV.