der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Februar und März 2015, evtl. auch davor in C._____ (Ortschaften) und anderswo durch 1. Erlangen von 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (berechnet 292 Stück) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 6 g Methamphetamin, Inbesitznahme und am 21. März 2015 mit sich Führen; 2. Erlangen von 145 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtem Methamphetamingemisch (Pulver) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 2 g Methamphetamin (HCI), Inbesitznahme und am 21. März 2015 mit sich Führen;