Neubeurteilungsverfahren Im Neubeurteilungsverfahren wird die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten gestützt auf die von Advokat B.________ für das Neubeurteilungsverfahren Verfahren eingereichte Kostennote vom 5. Mai 2020 (pag. 992 ff.) auf CHF 909.40 festgesetzt. Für die Kürzungen wird auf die Ausführungen in der Kurzbegründung im Urteilsdispositiv (Ziff. V.3) verwiesen. A.________ hat dem Kanton Bern 2/3 der für das Neubeurteilungsverfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 606.25, zurückzuzahlen sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).