Es rechtfertigt sich vor diesem Hintergrund, die Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 5‘000.00, dem Kanton Bern aufzuerlegen. 24.2.3 Neubeurteilungsverfahren Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, bestimmt auf CHF 4‘500.00, trägt der Beschuldigte nach Massgabe seines Unterliegens. Der Freispruch von den Vorwürfen gemäss Anklageschrift vom 12. Oktober 2016 ist mit 1/3 zu gewichten. Entsprechend sind 2/3 der Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, ausmachend CHF 3‘000.00 dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen.