Bezüglich der Kosten der Voruntersuchung lässt sich der auf die Anklageschrift vom 12. Oktober 2016 und damit vom Kanton zu tragende Anteil dem Kostenverzeichnis entnehmen (CHF 800.00 gemäss pag. 546). Die Auslagen von CHF 10‘298.00 betreffen dagegen die Untersuchung und Auswertung der im Machtbereich des Beschuldigten sichergestellten Gegenstände und Drogen und damit ausschliesslich die Anklageschrift vom 30. Juni 2016. Insgesamt belaufen sich die vom Beschuldigten zu tragenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 21‘748.00.