22. Kosten des Widerrufsverfahrens Da die Voraussetzungen für die Durchführung eines Widerrufsverfahrens sowohl im erstinstanzlichen als auch im ersten oberinstanzlichen Verfahren erfüllt waren, hat der Beschuldigte die entsprechenden Kosten zu tragen. Die Kosten im Neubeurteilungsverfahren betreffend Widerruf, bestimmt auf CHF 300.00, trägt dagegen der Kanton Bern. VI. Kosten und Entschädigung