Auch wenn er seither nicht mehr im einschlägigen Bereich delinquierte, datiert die letzte Verurteilung wegen geringfügigem Diebstahl, Beschimpfung, Drohung, Hausfriedensbruch und fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst gerademal vom 3. Dezember 2019 und geschah somit während laufendem Verfahren. Insgesamt erscheint der Kammer eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um 10 Monate auf 51 Monate angemessen. 18.2 Verhalten nach der Tat und Strafempfindlichkeit Wie soeben erwähnt, liess sich der Beschuldigte weder von den bisherigen Strafen noch vom laufenden Verfahren von einem erneuten Delinquieren abhalten.