Dort wurde der Beschuldigte wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Er wurde am 27. August 2012 aus dem Strafvollzug entlassen. Die erneute Delinquenz im einschlägigen Bereich nach rund 2 ½ Jahren lässt einerseits auf eine mässige Beeindruckung durch die bisherigen Verurteilungen schliessen, andererseits offenbarte der Beschuldigte damit eine nicht unwesentliche Gleichgültigkeit gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung.