Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch auf die im Bericht vom 24. März 2015 festgehaltene Erstaussage des Beschuldigten hinzuweisen, gemäss welcher er die Substanzen in der Schachtel versteckt habe, weil er schon einmal verurteilt worden sei und befürchtet habe, man werde ihm wieder die Schuld geben, wenn man das Material finde (pag. 47). So deutet auch der Umstand, dass der Beschuldigte die Substanzen mit vergangenen Strafen in Verbindung brachte und das Bedürfnis verspürte, sie zu verstecken darauf hin, dass er sehr wohl wusste, um was es sich handelte.