Auch dort gab er nämlich unter anderem an, er habe seinem Bruder keine Probleme bereiten wollen und ihn darum nicht über die Substanzen aufgeklärt (pag. 250 Z. 279-282). Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch auf die im Bericht vom 24. März 2015 festgehaltene Erstaussage des Beschuldigten hinzuweisen, gemäss welcher er die Substanzen in der Schachtel versteckt habe, weil er schon einmal verurteilt worden sei und befürchtet habe, man werde ihm wieder die Schuld geben, wenn man das Material finde (pag.