Geradezu wirklichkeitsfremd erscheinen die vom Beschuldigten geschilderten weiteren Abläufe, die schliesslich dazu geführt haben sollen, dass die Drogen in einer Kartonschachtel in der Garage seines Bruders endeten. Als Grund, weshalb er die Substanzen aus der schwarzen Tasche genommen und in eine Kartonschachtel verpackt habe, gab der Beschuldigte an, er habe nicht gewollt, dass ihn seine Mutter mit der Tasche sehe und ihn frage, was dies sei (pag. 250 Z. 250 f.). Auf die Frage, weshalb er die Tasche nicht mit zu sich nachhause genommen habe, gab er an, er habe bei seinen Eltern keinen Platz gehabt und diesen auch keine Probleme bereiten wollen (pag. 250 Z. 268 f.).