Auch diese Version mutet konstruiert an. So ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte – der aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit Betäubungsmitteln diesbezüglich besonders sensibilisiert sein sollte – eine Tasche mit «weissem Zeug» «einfach so» an sich nehmen sollte. Geradezu wirklichkeitsfremd erscheinen die vom Beschuldigten geschilderten weiteren Abläufe, die schliesslich dazu geführt haben sollen, dass die Drogen in einer Kartonschachtel in der Garage seines Bruders endeten.