968 22 Z. 41 f.). Dazu in Widerspruch stehend hatte er gegenüber der Staatsanwaltschaft nämlich noch angegeben, er habe die Tasche auf dem Parkplatz geöffnet und darin «Bölä» und so «weisses Zeugs» gesehen (pag. 248 Z. 177-189). Er habe sich nicht vorgestellt, was es hätte sein können, sondern habe die Tasche wieder geschlossen und mit zu seinen Eltern genommen (pag. 248 Z. 191-204). Auch diese Version mutet konstruiert an.