284 erste Zeile) bestätigt diese Tendenz sodann und legt nahe, dass der Beschuldigte mit seinem Einwand bloss einer – nach Ansicht der Kammer wenig überzeugenden – Verteidigungsstrategie Ausdruck verleihen wollte. Darüber hinaus finden sich in den Einvernahmen des Beschuldigten Hinweise dafür, dass er nicht nur wusste, um was es sich bei Crystal Meth handelte, sondern dass er auch bereits früher damit in Kontakt gekommen war. Im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 16. September 2015 bestätigte er zu wissen, dass Thaipillen den Wirkstoff Metamphetamin enthalten (pag. 235 Z. 259 f.).