Vorab erachtet es die Kammer als gerichtsnotorisch, dass weisse Substanzen, die portioniert in durchsichtigen Plastiktüten verpackt sind, bereits bei Laien den Gedanken an Drogen hervorrufen. Angesichts der vom Beschuldigten diesbezüglich gesammelten Erfahrungen hätte dies bei ihm umso mehr der Fall sein sollen. Seine Aussage vom 17. Februar 2010, wonach er nie «weisse Sachen» anfassen würde (Zusammengefasst im Gutachten vom 14. Dezember 2010, pag. 284 erste Zeile) bestätigt diese Tendenz sodann und legt nahe, dass der Beschuldigte mit seinem Einwand bloss einer – nach Ansicht der Kammer wenig überzeugenden – Verteidigungsstrategie Ausdruck verleihen wollte.