11 hiervor bestritt der Beschuldigte im Zusammenhang mit diesen Funden nicht, der Inhaber der Substanzen gewesen zu sein. Er brachte indessen vor, nicht gewusst zu haben, um was es sich bei der kristallinen Substanz gehandelt habe, als er sie in Besitz genommen habe. Zusammengefasst gab er an, eines Abends nach der Arbeit auf dem Heimweg eine Schlägerei beobachtet zu haben, die sich nach seiner Annäherung schlagartig aufgelöst habe.