(Hotel) vom 20. Februar 2015 über 146.89 Euro [pag. 223]; Kauf von 3‘000 Euro am 20. Februar 2015 [pag. 224]; Western Union Beleg über CHF 2‘091.00 vom 9. Dezember 2014 für eine Kollegin in L._____ (Land) pag. 219 i.V.m. pag. 209 Z. 145-149). Nach dem Gesagten erachtet es die Kammer als erstellt, dass die in den präparierten Dosen gefundenen Thaipillen dem Beschuldigten gehörten und nicht für seinen Eigenkonsum bestimmt waren.