198 Z. 187-196). Wie von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend eingewendet, erscheint es angesichts der zu diesem Zeitpunkt meist eher tiefen Temperaturen wenig wahrscheinlich, dass der Beschuldigte an einem frühen Morgen im März mit offenem Dach unterwegs war und einem Rivalen so die Möglichkeit geboten hat, die Dosen im Wagen zu deponieren (gemäss Klimabulletin vom März 2015 lagen die Temperaturen in diesem Zeitraum zwischen ca. 0 und 10 Grad, pag. 980 ff.). Soweit der Beschuldigte anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung andeutete, die Dosen seien bereits viel früher in seinen Wagen gelangt (pag.