Auch die Angaben des Beschuldigten zu den Umständen, unter welchen die präparierten Dosen in seinen Personenwagen gelangt sein sollen und wie er nach ihrer Entdeckung mit ihnen umgegangen sein will, sind wenig überzeugend. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 21. März 2015 gab er in diesem Zusammenhang an, die Dosen hätten seit dem 13. März 2015 in seinem Wagen gelegen. Er habe sie entsorgen wollen, dazu aber keine Zeit gefunden (pag. 198 Z. 187-196).