Ein Hinweis bei der Polizei, welcher diese auf die Fährte des Beschuldigten hätte bringen können, ist sodann nicht registriert. Die Drogen wurden vielmehr zufällig bei einer Polizeikontrolle entdeckt, welche die Beamten durchführten, weil sie vermuteten, dass am Fahrzeug des Beschuldigten eine gültige Vignette fehle (Polizeirapport vom 16. September 2015, pag. 69). Auch die Angaben des Beschuldigten zu den Umständen, unter welchen die präparierten Dosen in seinen Personenwagen gelangt sein sollen und wie er nach ihrer Entdeckung mit ihnen umgegangen sein will, sind wenig überzeugend.