Zunächst hätte sich mit der in den Dosen sichergestellten Drogenmenge auf dem Markt ein Umsatz von mehreren tausend Franken erzielen lassen. Entsprechend wäre von einer Person, die einen derart hohen Betrag in die Schädigung des Beschuldigten «investieren würde», zu erwarten gewesen, dass sie ein Vorgehen gewählt hätte, welches die Entdeckung der Drogen durch die Polizei (und die damit verbundenen Probleme für den Beschuldigten) zumindest begünstigt hätte. Dies war aber gerade nicht der Fall. So waren die Drogen gut in Dosen versteckt, welche ihrerseits offen im Wagen lagen.