284 f.] gab der Beschuldigte bereits an, ihm würde immer die Schuld zugeschoben und dass ihn andere Leute «verarschen» wollten). Wie von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, gibt es mehrere Gründe, welche die vom Beschuldigten vorgebrachte Version, wonach ihm die Dosen von einem unbekannten Dritten mit Schädigungsabsicht ins Fahrzeug gelegt worden seien, als sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen: Zunächst hätte sich mit der in den Dosen sichergestellten Drogenmenge auf dem Markt ein Umsatz von mehreren tausend Franken erzielen lassen.