Spätestens seit dem Verfahren S 09 2017/2018 aus dem Jahre 2008 weiss der Beschuldigte sodann gemäss eigenen Aussagen um die Möglichkeit, gebrauchte Dosen mit Thaipillen zu präparieren (vgl. dazu dessen Aussagen vom 3. Dezember 2008 auf pag. 101 Z. 32-34 der Vorakten S 09 2017/2018). Der Beschuldigte selber erklärte bezüglich den präparierten Dosen zusammengefasst, diese gehörten ihm nicht und seien ihm vermutlich von einem seiner Feinde, der ihm habe schaden wollen, bei einem Tankstopp in sein offenes Cabriolet geworfen worden (z.B. pag. 23 Z. 105-111 zuletzt anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung bestätigt, pag.