Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn man in Erwägung zieht, dass der Beschuldigte bereits früher einen intensiven Handel mit Thaipillen pflegte und diese für den Transport in seinem Fahrzeug in präparierten Alltagsgegenständen – in diesem Fall handelte es sich um präparierte Biskuitschachteln – versteckte (Untersuchungsrichterliche Einvernahme vom 3. Juni 2010; Gutachten pag. 288). Spätestens seit dem Verfahren S 09 2017/2018 aus dem Jahre 2008 weiss der Beschuldigte sodann gemäss eigenen Aussagen um die Möglichkeit, gebrauchte Dosen mit Thaipillen zu präparieren (vgl. dazu dessen Aussagen vom 3. Dezember 2008 auf pag.