120 ff.). Bereits der Fundort der präparierten Dosen im Wagen des Beschuldigten deutet stark auf ihn als Inhaber der Drogen hin. Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn man in Erwägung zieht, dass der Beschuldigte bereits früher einen intensiven Handel mit Thaipillen pflegte und diese für den Transport in seinem Fahrzeug in präparierten Alltagsgegenständen – in diesem Fall handelte es sich um präparierte Biskuitschachteln – versteckte (Untersuchungsrichterliche Einvernahme vom 3. Juni 2010; Gutachten pag.