Darauf ist vorab zu verweisen. Es sind dies in objektiver Hinsicht insbesondere die im Personenwagen und der Wohnung des Beschuldigten sowie der Garage des Bruders des Beschuldigten sichergestellten Gegenstände und Drogen (Personenwagen des Beschuldigten: nebst einem Barbetrag in gemischter Stückelung insb. diverse Pillen und zwei mit Thaipillen präparierte Dosen [Effektenverzeichnis, pag. 16 f.; Liste inkl. Fotos der sichergestellten Gegenstände, pag. 52 ff]; Domizil des Beschuldigten: insb. Minigrip mit kristalliner Substanz [Durchsuchungsprotokoll inkl. Fotodokumentation, pag. 39 ff.