10.2 Grundlagen der Beweiswürdigung und zugängliche Beweismittel 10.2.1 Grundlegendes zur Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung ist vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz (S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 700) zu verweisen. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung entscheidet ein Gericht frei von Beweisregeln und nur nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnen Überzeugung (vgl. Art. 10 Abs. 2 StPO). Diese persönliche Überzeugung ist dabei nicht Ausfluss eines gefühlmässigen Empfindens, sondern beruht auf rationaler Erkenntnis.