Das Bundesgericht hat in seinem Rückweisungsentscheid in für die Kammer verbindlicher Weise festgehalten, dass der fragliche Schuldspruch alleine auf den belastenden Aussagen von G.________ basiert. Weiter setzt das alleinige Abstellen auf die Aussagen eines Belastungszeugen gemäss dem Bundesgerichtsurteil voraus, dass sich das Gericht persönlich ein Bild von dessen Aussageverhalten macht. Da eine persönliche Befragung von G._