Vielmehr hat das Gericht für diesen Fall eine besonders vorsichtige und zurückhaltende Würdigung der ihm vorliegenden Beweismittel vorzunehmen. In der vorliegenden Konstellation darf nach Ansicht der Kammer aber auch eine besonders vorsichtige und zurückhaltende Beweiswürdigung hinsichtlich der Vorwürfe gemäss Anklageschrift vom 12. Oktober 2016 nicht zu einer Verurteilung des Beschuldigten führen: Das Bundesgericht hat in seinem Rückweisungsentscheid in für die Kammer verbindlicher Weise festgehalten, dass der fragliche Schuldspruch alleine auf den belastenden Aussagen von G.________ basiert.