8. Zur Anklageschrift vom 12. Oktober 2016 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird im Rahmen der Anklageschrift vom 12. Oktober 2016 eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, indem er, im Wissen um die dadurch geschaffene Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, insgesamt 2‘000 bis 3‘000 Thaipillen von G.________ gekauft und 30 bis 40 Gramm Crystal Meth an diesen verkauft habe (pag. 544). 8.2 Würdigung im konkreten Fall