Da der Belastungszeuge von den BVD europaweit zur Fahndung ausgeschrieben worden war, bestand aber nach wie vor die Möglichkeit einer zeitnahen Ergreifung und damit der ordentlichen Durchführung der notwendigen Befragung. Als die von den BVD ergriffenen Massnahmen aber auch während den folgenden Monaten keine Wirkung zeitigten und im Herbst 2019 der Entscheid erging, die europaweite Ausschreibung nicht zu erweitern, erachtete es die Kammer mit Blick auf das zu beachtende Beschleunigungsverbot nicht mehr als verhältnismässig, mit der Neubeurteilung weiter zuzuwarten.