A.________ sei schuldig zu erklären der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelqesetz, gefährdungsmässig qualifiziert begangen von Anfang 2015 bis Frühsommer 2015 in D._____ (Ortschaften) und anderswo durch 1.1 Erwerb von mindestens ca. 2'000 nicht für den Eigenkonsum bestimmten Tabletten Metamphetamingemisch (Thaipillen, unbekannter Wirkstoffgehalt), 1.2 Veräusserung von mindestens 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtes Metamphetamingemisch (Cristal Meth, unbekannter Wirkstoffgehalt),