980 ff.). Ein Verschiebungsgesuch, welches der Beschuldigte am 27. April 2020 wegen COVID-19-Sympthomen gestellt hatte (pag. 927), liess er mit Eingabe vom 30. April 2020 zurückziehen (pag. 935). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 6. Mai 2020 wurde der Beschuldigte zu seiner persönlichen Situation und zur Sache befragt (pag. 963 ff.). 6. Anträge der Parteien Advokat B.________ stellte für den Beschuldigten in der Neubeurteilungsverhandlung die folgenden Anträge (pag. 991): 1. A.________ sei vollumfänglich vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz freizusprechen;