8 Der Schuldspruch der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Besitz und Aufbewahrung von Thaipillen und Crystal Meth (Ziff. II.3-5 des angefochtenen Urteils) stütze sich unter anderem auf die sichergestellten Betäubungsmittel. Daneben habe die Kammer gestützt auf die Aussagen von G.________ gefolgert, der Beschuldigte habe gewusst, um was es sich bei den bei ihm sichergestellten Substanzen gehandelt habe.