der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährdungsmässig qualifiziert begangen von Anfang 2015 bis Frühsommer 2015 in D._____ (Ortschaften) und anderswo durch 1. Erwerb von ca. 2‘000 nicht für den Eigenkonsum bestimmten Tabletten Methamphetamingemisch (Thaipillen, unbekannter Wirkstoffgehalt); 2. Veräusserung von mindestens 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmtem Methamphetamingemisch (Crystal Meth, unbekannter Wirkstoffgehalt); 3. Erlangen von 30 g nicht für den Eigenkonsum bestimmten Thaipillen (berechnet 292 Stück) mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 6 g Methamphetamin, Inbesitznahme und am 21. März 2015 mit sich Führen;