Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. iur. C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 6‘755.35. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. iur. C.________ die Differenz von CHF 1‘458.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. 1. Der A.________ mit Urteil des Kreisgerichts II Biel-Nidau vom 09.02.2010 für eine (teil-) bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Diese Strafe ist zu vollziehen (Art. 46 Abs. 1 StGB).