3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 15‘000.00 und Auslagen von CHF 10‘298.00, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘298.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Untersuchung CHF 4‘000.00 Gebühren Staatsanwalt für persönliche Anklagevertretung CHF 1‘500.00 Gebühren des Gerichts CHF 9‘500.00