8 Vollzugsakten). Das Gutachten vom FPD vom 17. April 2012 attestierte dem Beschwerdeführer eine deutliche Rückfallgefahr für weitere Gewaltstraftaten, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drohungen und Erpressungen (pag. 81 ff. Vollzugsakten). Die KoFako führte weiter aus, da auf therapeutischer Ebene bisher keine deliktsprotektiven Fortschritte hätten erzielt werden können, könne den vorliegenden Risikofaktoren zurzeit lediglich in einem hoch strukturierten und gesicherten geschlossenen Setting begegnet werden.