Die Hauptaufgaben der Gefängnisse sind die Durchführung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie der Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen bis zu 30 Tagen und Freiheitsstrafen in Form der Halbgefangenschaft. Daneben werden in diesen Vollzugseinrichtungen aber auch Freiheitsentzüge durchgeführt in Fällen, wo z.B. der Vollzug in einer spezialisierten Vollzugseinrichtung versagt oder eine solche Einrichtung gar nicht existiert, sei dies im Bereich eines kriminalrechtlichen Vollzugsauftrags oder eines anderweitigen Freiheitsentzugs (Vortrag des Regierungsrates zum Gesetz über den Justizvollzug [Justizvollzugsgesetz, JVG], Fassung für das Vernehmlassungsverfahren [August 2016], S. 11).