Sie sage indes nicht, wo dies im Gesetz geregelt sei. Somit sei die Weiterführung der Haft illegal. 5.2 Dem hält die POM entgegen, es bestehe ein gültiger Hafttitel, auch wenn der Beschwerdeführer wiederholt Gegenteiliges geltend mache. Er befinde sich im Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme. Daran vermöchte die Verlegung in ein bernisches Regionalgefängnis nach Zurverfügungstellung durch die