2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 8. April 2019 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit den folgenden Anträgen (pag. 1 f. Akten Obergericht): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 6. März 2019 sei abzuändern indem die Beschwerde gutgeheissen wird und festgestellt wird, dass die Verlegung von einer geeigneten Anstalt nach Art. 56 StGB in ein Regionalgefängnis illegal ist und Herr A.________ mit Fr. 200 pro Tag entschädigt werden muss. Er muss ausserdem sofort freigelassen werden, wenn er nicht in eine geeignete Anstalt rückversetzt werden kann.